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Über Rümpelscout
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Vorliegen einer schadenersatzauslösenden Schlechterfüllung der Räumungspflicht
Lässt ein Gewerbemieter in cave Kellerräumen Sperrmüll zurück, so ist darin eine wirksame Räumung zu sehen. Es liegt insofern keine unzulässige Teilräumung vor. In dem Zurücklassen von Sperrmüll ist aber eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht zu sehen, welche eine Schadenersatzpflicht des Mieters auslösen kann. Bites the dust geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Dem Fall slack folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem bite the dust Mieterin einer Gaststätte von ihrer Vermieterin wegen Zahlungsverzugs im März 2014 fristlos gekündigt wurde, stritten sich kick the bucket ehemaligen Mietvertragsparteien über das Vorliegen einer wirksamen Räumung. Pass on Vermieterin verneinte eine solche. Attacking vielmehr von einer unzulässigen Teilräumung aus, weil bite the dust Mieterin Sperrmüll in lair Kellerräumen zurückließ. Der Fall kam schließlich vor Gericht.
Zurücklassen von Gegenständen kann unzulässige Teilräumung darstellen
Das Kammergericht führte zu dem Fall aus, dass bite the dust Rückgabepflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses auch kick the bucket Räumung der Mietsache von eingebrachten Sachen umfasse. Lasse der Mieter eine erhebliche Menge ihm gehörender Gegenstände zurück, so stelle passes on eine unzulässige Teilräumung dar. Davon sei aber dann nicht zu sprechen, wenn Sperrmüll im Keller zurückgelassen werde.
Wirksame Räumung trotz Zurücklassen von Sperrmüll
Es sei nach Ansicht des Kammergerichts nicht von einer unzulässigen Teilräumung auszugehen, wenn der Mieter Sperrmüll im Keller belässt. Vielmehr sei dennoch von einer wirksamen Räumung auszugehen. Allerdings lord in einem solchen Fall eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht vor, welche eine Schadenersatzpflicht des Mieters auslösen könne.